Erlebnis & Training

Outdoortraining für Unternehmen und Erlebnispädagogik für soziale Einrichtungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss

Auf Anfrage erstellt ERLEBNIS & TRAINING für jeden Kunden ein individuelles Angebot. Die Anmeldung zu einem Training, Seminar oder Workshop (im folgenden auch Veranstaltung genannt) erfolgt grundsätzlich schriftlich. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch ERLEBNIS & TRAINING in Form einer Anmeldebestätigung zustande. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt.

Leistungen

ERLEBNIS & TRAINING verpflichtet sich zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen sowie die Angaben in der Anmeldebestätigung und den Detailinformationen verbindlich. Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind in den Leistungen nicht enthalten.

Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsendbetrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Rechungsstellung auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu entrichten.

Rücktritt oder Umbuchung durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktritt von der gebuchten Veranstaltung ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei ERLEBNIS & TRAINING. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er, ohne vom Vertrag nicht zurückgetreten zu sein, an der Veranstaltung nicht teil, so kann ERLEBNIS & TRAINING vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Für Annullierungen entstehen dem Kunden folgende Stornierungskosten:

  • bis 60 Tage vor der Veranstaltung 10 %
  • 59 - 30 Tage vor der Veranstaltung 25 %
  • 29 - 22 Tage vor der Veranstaltung 50 %
  • 21 - 1 Tag vor der Veranstaltung 90 %
  • bei Nichtantritt der Veranstaltung 100 % der Kosten

Terminumbuchungen, die auf Wunsch des Kunden nach Abschluss des Vertrages erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Rücktrittsgebühren werden bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin nicht erhoben, wenn der Kunde für den nicht teilnehmenden Teilnehmer eine Ersatzperson stellt.

Bei vorzeitiger Abreise entstehende Kosten gehen voll zu Lasten des Kunden. Nimmt der Kunde die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch, so ist dennoch der volle vereinbarte Preis zu entrichten.
Rücktritt und Kündigung durch ERLEBNIS & TRAINING

ERLEBNIS & TRAINING kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde oder Teilnehmer des Kunden ungeachtet einer Abmahnung durch ERLEBNIS & TRAINING die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört oder in solchem Maße vertragswidrig handelt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. ERLEBNIS & TRAINING behält diesbezüglich den Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis.

Haftung

ERLEBNIS & TRAINING garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmer. Materialien und Ausstattung müssen von dem Teilnehmenden vor Benutzung im Rahmen ihrer Möglichkeiten überprüft werden.

ERLEBNIS & TRAINING haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden von ERLEBNIS & TRAINING zurückzuführen sind. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Beschränkte Haftung

Ein möglicher Schadensanspruch des Auftraggebers ist auf das Dreifache des Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein Schaden des teilnehmenden Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch ERLEBNIS & TRAINING oder einem vom ERLEBNIS & TRAINING beauftragten Leistungsträger herbeigeführt wird.

Nutzungsrechte

Sämtliche für die Veranstaltung im vorhinein, während und im nachhinein erstellten Unterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Teilnehmer und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht – auch nicht teilweise – genutzt werden.

Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenvorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung obiger Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile aus der Nichtbefolgung gehen zu seinen Lasten. Durch seine Anmeldung versichert der Kunde, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen seine Teilnahme an der Veranstaltung und den jeweiligen sportlichen Aktivitäten bestehen.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Hamburg, den 01.01.2007